Die Niedersächsische Kommunalverfassung bestimmt in § 36 zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgendes : „Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln […]
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Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst: Ratsbeauftragte für die Kinder- und Jugendbeteiligung steht am 15.12. im Rat zur Abstimmung.
8. Dezember 2016 Johannes Schmidt