Kommunale Planungshoheit auch in Hemmoor in Gefahr ? Chance oder Entmündigung?

Gesetzgeber will die Verdichtung innerörtlicher Bebauung.

Stärkung der Innenentwicklung, statt immer neue Flächenbebauung außerhalb der Stadt. Wie wird sich dieses Vorhaben auf die Stadtentwicklung von Hemmoor auswirken?

Hier der Text aus dem „Ratsbrief“ des Städte und Gemeindebundes an die BürgermeisterInnen  und Fraktionsvorsitzende: “ Landesraumordnungsprogramm (LROG) – Entwicklungshemmer?
Soll die Raumordnung zum Entwicklungshemmer werden? Besorgt fragt man in den niedersächsischen Rathäusern, welche Absichten sich dahinter verbergen, dass bereits vorgeschriebene und praktizierte Planungsgrundsätze „neu“ im LROP geregelt werden sollen.

So enthält z.B. der vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Entwurf Vorschriften über den Vorrang der Innenentwicklung und zur Begrenzung des „Flächenverbrauchs“, beides bereits geltendes Recht. Sollte sich hinter diesen „Neu- „Regelungen“ die Absicht von mehr an Bevormundung der Planungsträger verbergen? Mehr Staat und weniger Selbstverwaltungsspielraum, wo man sich von einer Neuregelung ein weniger an staatlicher Bevormundung erhofft (hatte)? Der NSGB hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass das LROP mit dem Ziel novelliert wird, den ländlichen Raum (einschließlich der Nachbargemeinden von Großstädten) zu stärken, die Planungshoheit der Städte und Gemeinden wieder herzustellen und Regelungsdichte und Regelungsinhalt zu verringern. Ob der jetzt vorliegende Entwurf diesem Ziel gerecht wird, oder noch mehr Bevormundung in das garantierte gemeindliche Planungsrecht „eingemischt“ werden soll, werden die Beratungen zeigen. Aber die Sorge ist groß in den niedersächsischen Rathäusern, dass die kommunale Planungshoheit weiter stranguliert und das LROG zum Entwicklungshemmer weiter ausgebaut werden soll. (35/II/2 – Rb 04/13 – 39)“ www.nsgb.de

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