Nach den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung nochmal ran an den Bebauungsplan Nr.H 76.
Hier die amtliche Bekanntmachung aus dem Netz:
Bauleitplanung
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Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. H 76 „Wohnpark Am Hamfeld“
Der Rat der Stadt Hemmoor hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. H 76 „Wohnpark Am Hamfeld“ gefasst. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 14. Juli 2020 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der genannten Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zu schaffen um den kurz- und mittelfristigen Bedarf an Wohnbauland zu decken.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht
• Städtebauliche und naturschutzfachliche Stellungnahme des Landkreises Cuxhaven
• Bodengutachten
Der Planbereich des genannten Bauleitverfahrens ist in dem nachstehenden Übersichtsplan (nicht parzellenscharf) schwarz umrandet dargestellt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. H 76 „Wohnpark Am Hamfeld“ (Plan und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27. Juli 2020 bis 27. August 2020
während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf ist in diesem Zeitraum darüber hinaus auf der Homepage der Samtgemeinde Hemmoor einseh- und abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.