Feuerschutzausschuss könnte die Weichen stellen – aber wo bleibt das Bodengutachten für die ehemalige Speditionsfläche im Zentrum von Hechthausen?

Grundstück

Der politische Druck steigt! Spannende Sitzung erwartet! 

Der Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Hemmmoor wird spannend werden am Donnerstag den 8.Juni um 19.30h im Rathaussaal Hemmoor. Es stehen zwei zentrale Tagesordnungspunkte zur Abstimmung: Es gibt einen Antrag der Grünen-SPD-BgH Gruppe, dass “ ab sofort auf sämtliche, noch ausstehende Rückzahlungen für den Führerscheinerwerb durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der SG Hemmoor aus Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungsgründen zu verzichten“ sei und dann der Antrag der CDU/Bürgerforum-Gruppe, dass der Rat der Samtgemeinde Hemmoor den Kauf des Grundstückes Hauptstraße 16 (Ecke Hauptstraße Wischer Str.) in Hechthausen, für den Neubau des Hechthausener Feuerwehrgerätehauses  werden soll, denn nach Beschluß vom 28.2.2017 stehen im Haushalt für den Erwerb eines Grundstücks die Mittel zur Verfügung. Johannes Schmidt vom Bürgerforum und Mitglied des Feuerschutzausschusses: „Hier erwarten wir eine lebhafte Diskussion über die Standortfrage, denn wir wollen natürlich auch ersteinmal den Feuerwehrbedarfsplan abwarten und dann das dem Ausschuss nicht vorliegende und  zurückgehaltene Bodengutachten der ehemailgen Speditionsfläche im Zentrum von Hechthausen auf den Tisch haben“.

Der Sprecher des Bürgerforums in Hechthausen Timo Wiedemann: Warum ein vom Hechthausener Rat beschlossenes Bodengutachten unter Verschluss steht, unfassbar. Nachfragen in der Verwaltung werden noch zögerlich beantwortet.“

Wenn der Feuerschutzausschuss über alternativen Flächen diskutieren und Vorentscheidungen für den Samtgemeindrat treffen soll, gehört alles auf den Tisch, was das Für und Wider von Grundstücken zur Bebauung in Samtgemeindeverantwortung.  Wenn das Ergebnis sagt, es gibt konterminierten Flächen  oder es gibt keine,  dann ist das zu veröffentlichen und dann werden wir nachfragen, ob das Bodengutachten den qualitativen Ansprüchen  wissenschaftlicher Grundlage entspricht. Dafür gibt es eindeutige fachliche Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes ( BBodSchG) und keine politischen….die gutachterliche und politische Bewertung im Sinne des Bevölkerungsschutzes kommt dann bestimmt. Nach unseren Informationen, gibt es zumindest Handlungsbedarf, was die Konterminierung angeht. Das Bürgerforum steht auf dem Standpunkt: Kein Feuerwehrmann und keine Feuerwehrfrau und schon garnicht die Jugendfeuerwehr darf sich auf einem kontaminierten Grundstück aufhalten.

 

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