Verwaltung und Demokratie, oder Demokratie und Verwaltung.

WOW!!!

Änderung der Nutzungsordnung für die Kulturdiele „stehen rechtlich und praktisch keine Hindernisse im Wege“.

Am 11.7.2012 hatte  das Bürgerforum einen Antrag auf Änderung der Nutzungsordnung für die Kulturdiele gestellt. Hintergrund war die „Weigerung“ der Verwaltung, das Bürgerforum für ein Stadtgespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, die Kulturdiele aufzuschliessen. Die Nutzungsordnung der Kulturdiele gab das nicht her…Das hatte nicht nur in der Bevölkerung Kopfschütteln verursacht…. nun kann es nach Vorlage Nr. S 0044/2012 möglich gemacht werden, wenn Fachausschuss und Verwaltungsausschuss zustimmen. Interessant ist aber auch noch der Hinweis des Stadtdirektors, “ dass die Öffnung von öffentlichen Einrichtungen für politische Parteien und Wählergemeinschaften eine Gleichbehandlung über Art.3 des Grundgesetzes und § 5 des Parteiengestzes aller gleichartigen Gruppen nach sich zieht. Insoweit wäre im Falle der Anmeldung einer „ungewünschten Veranstaltung“ durch eine Partei oder Wählergemeinschaft keine Möglichkeit gegeben, die Nutzung nicht zu gestatten. Eine Beschränkung der Nutzung auf örtliche Organisationen wäre rechtlich nicht zulässig. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen hat die Rechtssprechung den Zugang und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Interesse der Antragsteller regelmäßig weit ausgelegt“.

Kommentar: Nur weil es „die Ungewünschten“ gibt, dürfen doch demokratische Grundhaltungen und demokratische Organisationen, z.B. Wählergemeinschaften wie das Bürgerforum, nicht zurückweichen. Auch in den Nutzungsordnungen unserer städtischen Räume muss sich dieses niederschlagen – ein Erfolg für das Bürgerforum im Sinne von „Mittendrin – statt außen vor“!

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